Pflegebox
zuzahlungsfrei
bis 40,-€* pro Monat
Alles, was Sie wissen müssen
Pflegegrad beantragen

Pflegepaket zusammenstellen

Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel individuell auswählen

Der Weg zu Ihrer Pflegeunterstützung

So beantragen Sie einen Pflegegrad

Wer Unterstützung im Alltag benötigt oder einen Angehörigen pflegt, kann einen Pflegegrad beantragen, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese reichen von finanzieller Unterstützung bis hin zu Sachleistungen wie Pflegediensten oder Pflegehilfsmitteln – wie etwa unserer Pflegebox.

Der Prozess, einen Pflegegrad zu beantragen, ist unkompliziert und wird Schritt für Schritt von der Pflegekasse begleitet.

Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen, welche Unterlagen benötigt werden und worauf Sie achten sollten.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Ein Pflegegrad kann für alle Personen beantragt werden, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen im Alltag Unterstützung benötigen. Voraussetzung ist, dass die Beeinträchtigung mindestens sechs Monate andauert. Der Antrag kann entweder von der betroffenen Person selbst oder von einer bevollmächtigten Person gestellt werden, zum Beispiel von pflegenden Angehörigen.

Schritte zum Pflegegrad: So stellen Sie den Antrag

Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt, um die nötige Unterstützung für pflegebedürftige Personen zu erhalten. Der Prozess ist klar strukturiert und wird von der Pflegekasse unterstützt. Einmal bewilligt, erleichtern die Leistungen den Alltag sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige.

Denken Sie daran, sich gut auf die Begutachtung vorzubereiten, um den tatsächlichen Pflegebedarf korrekt darzustellen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln benötigen, stehen wir gern mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen

Der erste Schritt besteht darin, einen Pflegegrad bei der Pflegekasse zu beantragen. Diese ist der Bereich Ihrer Krankenkasse, der für Pflegeleistungen verantwortlich ist. Sie können den Antrag schriftlich oder telefonisch stellen. Viele Pflegekassen bieten auch die Möglichkeit, diesen Antrag online einzureichen, um den Prozess zu beschleunigen.

Den Medizinischen Dienst kontaktieren

Nach Eingang Ihres Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), der bei gesetzlich Versicherten tätig wird, oder Medicproof für Privatversicherte. Ein Gutachter setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für eine Begutachtung zu vereinbaren. Diese Begutachtung dient dazu, den genauen Pflegebedarf festzustellen.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Ein Gutachter des MD oder von Medicproof besucht die pflegebedürftige Person zu Hause. Ziel ist es, den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Der Gutachter untersucht dazu Bereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung. Notizen oder ein Pflegetagebuch können helfen, den genauen Pflegebedarf zu verdeutlichen.

Entscheidung über den Pflegegrad abwarten

Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse anhand eines Punktesystems über den Pflegegrad. Je nach Pflegebedarf wird ein Grad von 1 bis 5 bewilligt. Innerhalb von vier bis sechs Wochen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird oder Sie mit der Einstufung nicht zufrieden sind?

Wenn der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wird oder der zugewiesene Pflegegrad als zu niedrig empfunden wird, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich bei der Pflegekasse eingehen. Diese Frist ist besonders wichtig, da ein späterer Widerspruch in der Regel nicht mehr berücksichtigt wird.

Ein abgelehnter Pflegegrad-Bescheid bedeutet nicht das Ende der Unterstützung. Nutzen Sie die Möglichkeit des Widerspruchs, um den tatsächlichen Pflegebedarf korrekt feststellen zu lassen. Fristen beachten und Unterstützung in Anspruch nehmen sind wichtige Schritte, um den Widerspruch erfolgreich zu gestalten.

Widerspruch richtig einlegen

Der Widerspruch sollte in einem formlosen Schreiben erfolgen, das Ihre Gründe für die Ablehnung oder Unzufriedenheit darlegt. Hier können Sie beispielsweise auf Punkte hinweisen, die im Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt wurden, oder darauf aufmerksam machen, dass sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert hat.

Unterstützung bei der Widerspruchseinlegung

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Widerspruch korrekt formulieren, können Sie sich professionelle Unterstützung holen. Hier bieten sich verschiedene Anlaufstellen an:

  • Pflegestützpunkte: In vielen Städten gibt es kostenfreie Beratungsstellen, die bei der Antragsstellung und dem Widerspruchsverfahren helfen.
  • Pflegeberatungsdienste der Krankenkassen: Diese stehen Ihnen als Versicherte für Beratungsgespräche zur Verfügung.
  • Unabhängige Beratungsstellen: Auch Organisationen wie der Sozialverband VdK oder der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband bieten Hilfe beim Widerspruch an.
  • Rechtsbeistand: Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, einen spezialisierten Anwalt für Sozialrecht zu Rate zu ziehen.

Erneute Begutachtung

Wird der Widerspruch von der Pflegekasse akzeptiert, kann es zu einer erneuten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst kommen. Dabei wird der Pflegebedarf nochmals überprüft. Es ist hilfreich, sich auf diese erneute Begutachtung gut vorzubereiten, indem Sie zum Beispiel ein Pflegetagebuch führen oder aktuelle ärztliche Befunde vorlegen.

Abbildung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch für die Anhalt Pflegebox