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Überblick für Pflegebedürftige und Angehörige

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Was Pflegebedürftige und Angehörige wissen müssen
Alles Wichtige zu Pflegegraden

Wenn ein Mensch dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigt, kann er einen Pflegegrad erhalten, der den Umfang der notwendigen Pflege und Betreuung widerspiegelt. Seit der Pflegereform 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die den individuellen Unterstützungsbedarf von Pflegebedürftigen bewerten und bestimmen, welche Leistungen der Pflegeversicherung ihnen zustehen. Für pflegende Angehörige ist es wichtig zu wissen, welcher Pflegegrad vorliegt, um die passende Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.

 

Welche Pflegegrade gibt es?

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die von der Pflegekasse vergeben werden. Diese Pflegegrade richten sich danach, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten der betroffenen Person eingeschränkt sind und wie viel Hilfe sie im Alltag benötigt.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Je höher der Pflegegrad, desto intensiver ist der Hilfebedarf, und desto mehr Leistungen können von der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

 

Voraussetzungen für die einzelnen Pflegegrade

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss der Grad der Selbstständigkeit einer Person von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder einer anderen beauftragten Institution (wie Medicproof bei Privatversicherten) bewertet werden. Dies geschieht in Form eines Gutachtens, bei dem sechs Lebensbereiche (Module) berücksichtigt werden:

  • Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person fortbewegen und ihre Körperhaltung verändern?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann sich die Person orientieren, Entscheidungen treffen und mit ihrer Umwelt kommunizieren?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Probleme, die Unterstützung erfordern?
  • Selbstversorgung: Inwieweit ist die Person in der Lage, sich selbst zu pflegen, zu essen und zu trinken?
  • Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Benötigt die Person Unterstützung bei medizinischen Behandlungen oder dem Umgang mit Krankheiten?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie gut kann die Person ihren Alltag organisieren und soziale Kontakte pflegen?

 

Basierend auf den Ergebnissen dieser Module wird die Pflegebedürftigkeit anhand eines Punktesystems eingestuft. Der Pflegegrad ergibt sich aus der Gesamtzahl der Punkte:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

 

Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad?

Ein Pflegegrad kann für Personen jeden Alters beantragt werden, wenn eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt, die mindestens sechs Monate anhält. Dabei ist es egal, ob die Einschränkungen altersbedingt oder durch Krankheit oder Unfall entstanden sind.

Wie wird der Pflegegrad beantragt?

Der erste Schritt besteht darin, bei der Pflegekasse (oder bei der privaten Pflegeversicherung) einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen. Daraufhin wird ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst oder eine entsprechende Institution erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, welcher Pflegegrad zugewiesen wird und welche Leistungen die betroffene Person erhält. Mehr

Warum ist die Pflegegradeinstufung wichtig?

Eine Grundlage für Ihre Unterstützung

Die Einstufung in einen Pflegegrad ermöglicht es Pflegebedürftigen, notwendige Leistungen wie Pflegehilfsmittel, finanzielle Unterstützung oder Pflegedienste zu erhalten. Besonders für pflegende Angehörige ist es wichtig zu wissen, welcher Pflegegrad vorliegt, da dies nicht nur den Pflegeaufwand beschreibt, sondern auch den Zugang zu Unterstützungsleistungen öffnet.

Durch den Pflegegrad erhalten Sie die nötige Unterstützung, um die Pflegebedürftigkeit besser bewältigen zu können – sei es durch finanzielle Zuschüsse, Pflegehilfsmittel oder den Einsatz professioneller Pflegekräfte.

Jeder Pflegegrad bietet spezielle Leistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Bei Fragen zu Leistungen und Anträgen können sich pflegebedürftige Personen und Angehörige an die Pflegekassen oder Pflegeberatungsstellen wenden, die umfassende Informationen und Unterstützung bieten.

Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich, nutzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ambulante Pflegedienste.

Beratungsbesuche: Freiwillige Pflegeberatung zur Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Pflegehilfsmittel: Monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 40 Euro. Mehr

Hausnotruf: Zuschuss zur Installation eines Hausnotrufs, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Anspruch auf Zuschuss für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 € für z.B. Barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers, Einbau eines Treppenlifts usw.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich, nutzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ambulante Pflegedienste.

Beratungsbesuche: Freiwillige Pflegeberatung zur Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Pflegehilfsmittel: Monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 40 Euro. Mehr

Hausnotruf: Zuschuss zur Installation eines Hausnotrufs, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Anspruch auf Zuschuss für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 € für z.B. Barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers, Einbau eines Treppenlifts usw.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegesachleistungen: 724 Euro monatlich, für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.

Pflegegeld: 316 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige

Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.

Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für stationäre Kurzzeitpflege, falls häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.

Pflegegrad 3

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich, nutzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ambulante Pflegedienste.

Beratungsbesuche: Freiwillige Pflegeberatung zur Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Pflegehilfsmittel: Monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 40 Euro. Mehr

Hausnotruf: Zuschuss zur Installation eines Hausnotrufs, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Anspruch auf Zuschuss für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 € für z.B. Barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers, Einbau eines Treppenlifts usw.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegesachleistungen: 1.363 Euro monatlich, für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.

Pflegegeld: 545 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson vorübergehens verhindert ist.

Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für stationäre Kurzzeitpflege, falls häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.

Tages- und Nachtpflege: Kostenübernahme von bis zu 1.298 Euro monatlich für teilstationäre Betreuung.

Pflegegrad 4

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich, nutzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ambulante Pflegedienste.

Beratungsbesuche: Freiwillige Pflegeberatung zur Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Pflegehilfsmittel: Monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 40 Euro. Mehr

Hausnotruf: Zuschuss zur Installation eines Hausnotrufs, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Anspruch auf Zuschuss für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 € für z.B. Barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers, Einbau eines Treppenlifts usw.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegesachleistungen: 1.693 Euro monatlich, für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.

Pflegegeld: 728 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson vorübergehens verhindert ist.

Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für stationäre Kurzzeitpflege, falls häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.

Tages- und Nachtpflege: Kostenübernahme von bis zu 1.612 Euro monatlich für teilstationäre Betreuung.

5

Pflegegrad 5

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich, nutzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ambulante Pflegedienste.

Beratungsbesuche: Freiwillige Pflegeberatung zur Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Pflegehilfsmittel: Monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 40 Euro. Mehr

Hausnotruf: Zuschuss zur Installation eines Hausnotrufs, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Anspruch auf Zuschuss für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 € für z.B. Barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers, Einbau eines Treppenlifts usw.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegesachleistungen: 2.095 Euro monatlich, für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.

Pflegegeld: 901 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson vorübergehens verhindert ist.

Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für stationäre Kurzzeitpflege, falls häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.

Tages- und Nachtpflege: Kostenübernahme von bis zu 1.995 Euro monatlich für teilstationäre Betreuung.

Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich, nutzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ambulante Pflegedienste.

Beratungsbesuche: Freiwillige Pflegeberatung zur Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Pflegehilfsmittel: Monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 40 Euro. Mehr

Hausnotruf: Zuschuss zur Installation eines Hausnotrufs, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Anspruch auf Zuschuss für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 € für z.B. Barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers, Einbau eines Treppenlifts usw.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich, nutzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ambulante Pflegedienste.

Beratungsbesuche: Freiwillige Pflegeberatung zur Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Pflegehilfsmittel: Monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 40 Euro. Mehr

Hausnotruf: Zuschuss zur Installation eines Hausnotrufs, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Anspruch auf Zuschuss für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 € für z.B. Barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers, Einbau eines Treppenlifts usw.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegesachleistungen: 724 Euro monatlich, für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.

Pflegegeld: 316 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige

Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist.

Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für stationäre Kurzzeitpflege, falls häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.

Pflegegrad 3

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich, nutzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ambulante Pflegedienste.

Beratungsbesuche: Freiwillige Pflegeberatung zur Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Pflegehilfsmittel: Monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 40 Euro. Mehr

Hausnotruf: Zuschuss zur Installation eines Hausnotrufs, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Anspruch auf Zuschuss für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 € für z.B. Barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers, Einbau eines Treppenlifts usw.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegesachleistungen: 1.363 Euro monatlich, für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.

Pflegegeld: 545 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson vorübergehens verhindert ist.

Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für stationäre Kurzzeitpflege, falls häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.

Tages- und Nachtpflege: Kostenübernahme von bis zu 1.298 Euro monatlich für teilstationäre Betreuung.

Pflegegrad 4

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich, nutzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ambulante Pflegedienste.

Beratungsbesuche: Freiwillige Pflegeberatung zur Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Pflegehilfsmittel: Monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 40 Euro. Mehr

Hausnotruf: Zuschuss zur Installation eines Hausnotrufs, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Anspruch auf Zuschuss für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 € für z.B. Barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers, Einbau eines Treppenlifts usw.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegesachleistungen: 1.693 Euro monatlich, für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.

Pflegegeld: 728 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson vorübergehens verhindert ist.

Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für stationäre Kurzzeitpflege, falls häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.

Tages- und Nachtpflege: Kostenübernahme von bis zu 1.612 Euro monatlich für teilstationäre Betreuung.

Pflegegrad 5

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich, nutzbar für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungsangebote oder ambulante Pflegedienste.

Beratungsbesuche: Freiwillige Pflegeberatung zur Unterstützung bei der Organisation der Pflege.

Pflegehilfsmittel: Monatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 40 Euro. Mehr

Hausnotruf: Zuschuss zur Installation eines Hausnotrufs, um mehr Sicherheit zu gewährleisten.

Anspruch auf Zuschuss für wohn­umfeld­verbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 € für z.B. Barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers, Einbau eines Treppenlifts usw.

Pflegekurse für pflegende Angehörige

Pflegesachleistungen: 2.095 Euro monatlich, für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes.

Pflegegeld: 901 Euro monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige.

Verhinderungspflege: 1.612 Euro jährlich, wenn die Pflegeperson vorübergehens verhindert ist.

Kurzzeitpflege: 1.774 Euro jährlich für stationäre Kurzzeitpflege, falls häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist.

Tages- und Nachtpflege: Kostenübernahme von bis zu 1.995 Euro monatlich für teilstationäre Betreuung.